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Hausordnung
Der gemeinsame Aufenthalt von kranken Menschen in neuer Umgebung erfordert im Interesse eines reibungslosen Klinikbetriebs sowie einer baldigen Genesung unserer Patienten eine weitgehende gegenseitige Rücksichtnahme sowie das Einhalten bestimmter Regeln, die ein gutes Zusammenleben ermöglichen sollen.
Aus diesem Grund wird zum Wohle der Patienten die nachstehende Hausordnung erlassen, die umzusetzen bzw. einzuhalten ist:

1. Allgemeines zum Verhalten in der Klinik
- Diese Hausordnung gilt für alle Bereiche der Orthopädischen Rehaklinik an den Waldkliniken Eisenberg GmbH. Mit der Kenntnisnahme der Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) und bei Aufnahme in die Klinik erkennen die Patienten die Aufnahmebedingungen und die Hausordnung an. Die Hausordnung gilt für alle Personen, die sich – gleichgültig aus welchem Grunde – in der Klinik aufhalten.
- Die Überwachung der Hausordnung sowie die Klärung bei Zweifelsfragen, aber auch ggf. die Wahrung des Hausrechts, sind Aufgaben des Geschäftsführers der Waldkliniken Eisenberg GmbH.
- Die Orthopädische Rehaklinik darf von Patienten, Begleitpersonen und Besuchern nur durch entsprechend gekennzeichnete Ein- und Ausgänge betreten oder verlassen werden. Sie dürfen sich nur in den für sie bestimmten Räumlichkeiten aufhalten. Das Betreten von Funktions-, Personal-, Betriebs- und Wirtschaftsräumen ist ohne Erlaubnis nicht gestattet. Die Benutzung der Notausgänge durch Besucher und Patienten ist nur nach Aufforderung durch das Personal erlaubt.
- Kurzzeitparkplätze für Patienten stehen auf den gekennzeichneten Flächen auf dem Gelände der Klinik (kostenpflichtig ab 30 Minuten) zur Verfügung. Zum längeren Abstellen Ihres Fahrzeugs benutzen Sie bitte das Parkhaus, dieses ist deutlich kostengünstiger als die Kurzzeitparkplätze.

2. Besondere Bestimmungen für Patienten und Besucher
- Behandlungsgrundsätze:
Ärztliche Verordnungen sind gewissenhaft einzuhalten. Ausnahmen regelt der behandelnde Arzt. Zu den ärztlichen Visiten und zu Behandlungen müssen sich die Patienten in den genannten Bereichen aufhalten bzw. sich zu den entsprechenden Funktionsbereichen begeben. - Nacht- und Ruhezeiten:
Im Interesse aller Patienten und Besucher ist im gesamten Klinikbereich jeglicher Lärm zu vermeiden. Alle in der Klinik befindlichen Personen sind verpflichtet, diesen Grundsatz zu befolgen. Um den für die Erholung wichtigen Schlaf zu sichern, ist in der Zeit von 22:00 – 06:00 Uhr Nachtruhe einzuhalten. Während der Ruhezeiten ist der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten in gemäßigter Lautstärke erlaubt. Das Spielen von Musikinstrumenten ist untersagt. - Verlassen der Klinik:
Nur aufgrund ärztlicher Erlaubnis darf der Patient das Klinikgelände verlassen. Das Verlassen des Klinikgeländes erfolgt jedoch auf eigene Gefahr. - Rauchverbot:
Das Rauchen ist den Patienten nur in dem dafür vorgesehenen Außenbereich gestattet. Hierzu zählt auch das Rauchen von E-Zigaretten, E-Zigarren und ähnlichen Geräten.

2. Besondere Bestimmungen für Patienten und Besucher
- Die Nutzung von Kerzen, Räucherkerzen und Räucherstäbchen ist UNTERSAGT!
- Einnahme von Rauschmitteln:
Die Einnahme von Rauschmitteln oder rauserzeugenden Mitteln (Alkohol, Drogen, etc.) ist streng untersagt. Alkoholisierten Besuchern sowie Personen, die in anderer Form die Hausordnung verletzen, kann der Zutritt zur Klinik verwehrt werden. - Schutz vor Waffenmissbrauch:
Das Mitbringen von Hieb-, Stich- und Schusswaffen, Gasspray, Gaspistolen, etc. und pyrotechnischen Erzeugnissen ist in der Klinik streng verboten.

3. Benutzung der Klinikeinrichtung, Verhalten in Ausnahmesituationen
- Klinikeigentum:
Sämtliches Klinikeigentum ist pfleglich und schonend zu behandeln. Für vorsätzliche oder fahrlässige Beschädigung wird Schadenersatz verlangt. - Fernseher, Telefon, Internet:
Jedem Patienten werden auf stehen kostenfrei Fernsehen, Telefon und WLAN zur Verfügung. Auf Wunsch können zusätzliche Leistungen hinzugebucht werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie an der Rezeption der Rehaklinik. - Nutzung privater elektronischer Geräte:
Mitgebrachte elektronische Geräte müssen den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Das Anschließen und Nutzen von mitgebrachten elektrischen Geräten, wie zum Beispiel Tauchsieder, Wasserkocher, Kaffeemaschine, Heizdecke und Bügeleisen ist in den Patientenzimmern aus brandschutztechnischen Gründen untersagt.
Elektrische Geräte sind beim Verlassen des Raumes auszuschalten, welche nicht für den Dauer- und aufsichtsfreien Betrieb zugelassen sind. Mängel und Schäden an elektrischen Installationen und an ortsveränderlichen elektrischen Geräten sind umgehend nach Feststellung zu melden. Das Gerät ist sofort auszuschalten und eine weitere Verwendung zu verhindern. Bei dem Betrieb dieser Geräte muss Rücksicht auf die Mitpatienten genommen werden. Die Erlaubnis kann jederzeit widerrufen werden. Die Klinik übernimmt für mitgebrachte Geräte keinerlei Haftung.

3. Benutzung der Klinikeinrichtung, Verhalten in Ausnahmesituationen
- Aus Gründen des Datenschutzes und des Rechtes am eigenen Bild gemäß § 201a Strafgesetzbuch sind Foto- und Videoaufnahmen durch Mobiltelefone, Smartphones, Tablets und Notebooks untersagt.
- Verhalten in Ausnahmesituationen:
In besonderen Ausnahmesituationen (z. B. Brandgefahr) haben sich die Patienten an die Anweisungen des Klinikpersonals zu halten. Aufzügen dürfen im Brandfall nicht genutzt werden.

4. Allgemeine Bestimmungen für Patienten, Begleitpersonen und Besucher
- Nicht erlaubt sind:
• das Mitbringen von Tieren in die Klinik
• die Verteilung von Druckschriften
• das Abhalten von Versammlungen
• jegliche Werbetätigkeit ohne Erlaubnis der Klinikleitung
• filmen und fotografieren ohne Genehmigung - Haftung und Umgang mit Fundstücken:
Für den Verlust eigener Kleidung der Patienten haftet die Klinik nicht. Deshalb sollten nur solche Sachen mitgebracht werden, die der Patient für seinen persönlichen Bedarf benötigt. - Umgang mit Wertgegenständen:
Patienten sollten nach Möglichkeit keine größeren Geldbeträge, Sparbücher, Wert- und Schmuckgegenstände während des Klinikaufenthaltes bei sich führen oder im Safe im Patientenschrank hinterlegen.

4. Allgemeine Bestimmungen für Patienten, Begleitpersonen und Besucher
- Nachlasssachen und Fundsachen:
Sachen die drei Monate der nach Entlassung nicht abgeholt worden sind, werden nach den Vorschriften der Hinterlegung behandelt (§§ 372 BGB ff). Werden sonst zurückgelassene – nicht zur Verwahrung gegebene Sachen – innerhalb von 12 Wochen nicht abgeholt, gilt die Nichtabholung als Aufgabe des Eigentums.
Nachlasssachen werden jeder Person ausgehändigt, die glaubhaft macht, dass sie beauftragt, Erbe oder Miterbe ist (Erbschein).
Für Schäden, die trotz sachgemäßer Aufbewahrung entstehen, haftet die Klinik nicht. Für das Eigentum der Besucher wird keine Haftung übernommen. Diebstähle sind umgehend dem Sekretariat der Geschäftsführung zu melden und schriftlich anzuzeigen.
Fundsachen sind den Mitarbeitern der Rezeption zu übergeben. - Reinigung und Abfallwirtschaft:
Verunreinigungen der Räume, der Parkwege, Gartenanlagen und des sonstigen Klinikgeländes sind zu unterlassen. Für Abfälle sind die vorbestimmten Behälter zu nutzen.

5. Abschließende Hinweise
Bei Zuwiderhandlung gegen die Hausordnung wird grundsätzlich eine Ermahnung ausgesprochen.
Bei wiederholten und/oder groben Verstößen können die betreffenden Patienten entlassen sowie Besucher und sonstige Personen aus der Klinik verwiesen und ggf. Hausverbot erteilt werden. Verstöße können als Hausfriedensbruch geahndet werden. Insbesondere dann, wenn einer begründeten Aufforderung, die Klinik oder das Klinikgelände zu verlassen, nicht nachgekommen wird.
David-Ruben Thies, Geschäftsführer